Motorrad
Klasse A1 (125 qcm)
- Mindestalter 16 Jahre
- Vorbesitz: Nein
- Eingeschlossen: Klasse AM
- Ausbildung: Theorie u. Praxis
- Prüfung: Theorie u. Praxis
Hinweis: Bei uns hast du die Möglichkeit, die meisten deiner Sonderfahrten an einem Tag zu absolvieren. Dies ist für die Klassen A1, A2 und A möglich. Damit kommst du besonders schnell und unkompliziert zu deinem Führerschein.
Klasse A2
- maximal 35 kW
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz: Nein
- Eingeschlossen: Klasse A1 und AM
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorie und Praxis
- Bei Vorbesitz Klasse A1 (min. 2 Jahre) : nur praktische Prüfung erforderlich
Klasse A
- Mindestalter 24 Jahre (ohne Vorbesitz)
- Eingeschlossen: Klassen A2, A1 und AM
- Prüfung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorie und Praxis
- Bei Vorbesitz Klasse A2 (min. 2 Jahre): nur praktische Prüfung erforderlich
Klasse AM
- Mindestalter 15 Jahre
- Vorbesitz: Nein
- Leistung max. 4 kW bbH*
- max. 45 Km/h
- Hubraum Max. 50 qcm
- Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr darf nur im Inland gefahren werden!
- Ausbildung: Theorie u. Praxis
- Prüfung: Theorie u. Praxis
Mofa
- Mindestalter 15 Jahre
- Vorbesitz: Nein
- Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor max. 25 Km/h oder
- Kleinkrafträder mit max. 25 Km/h bbH*
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorie und Praxis
*bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit